Du möchtest dein Grätzlrad nach Ablauf der 2 Jahre Behaltepflicht weiterhin über die Buchungsplattform graetzlrad.wien kostenlos zur Verfügung stellen? Dann freuen wir uns über deine Bewerbung.
Voraussetzung hierfür ist, dass das Grätzlrad auf Dauer des genehmigten Zeitraums noch im Eigentum der ursprünglichen Fördernehmerin bzw. des ursprünglichen Fördernehmers ist. Zusätzlich gilt weiterhin die Einhaltung der ursprünglichen Verpflichtungen der Betreiber:innen innerhalb der ersten 2 Jahre Behaltepflicht. Nachzulesen in den Förderrichtlinien der Stadt Wien unter Punkt 2.1.3.