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Radeln mit Kindern

Kind radelt mit Frau über Kreuzung Bildnachweis: Sebastian Philipp

Kinder lieben Radfahren - egal ob im Kindersitz, im Lastenrad, selbst am Laufrad oder dem ersten eigenen Fahrrad. Kinder nehmen so ihre Umgebung besser wahr. Sie erfahren Selbstständigkeit und Freiheit.

Sobald dein Kind sitzen kann, wird das Fahrrad zum idealen Begleiter im Alltag. Im Kindersitz, dem Lastenrad oder im Radanhänger. Für Lastenräder gibt es sogar passende Halterungen für Babyschalen, damit ihr schon mit den Kleinsten durch die Stadt radeln könnt. Sobald dein Kind laufen kann, beginnt mit dem Laufrad das erste Abenteuer auf zwei Rädern. Ab etwa drei bis vier Jahren kann dein Kind Radfahren lernen.

Helmpflicht für Kinder

Bis 12 Jahre gilt für Kinder Helmpflicht. Egal ob am Kindersitz, im Lastenrad, im Anhänger oder auf dem eigenen Rad. Spezielle Regelungen gelten für E-Bikes und E-Scooter.

Der Fahrradhelm sollte dem Kind wirklich passen. Achte bitte darauf. Im Fachhandel wirst du gut beraten. Bei Helmen mit anerkannten Prüfzeichen bist du auf der sicheren Seite. In Österreich wird die Norm EN 1078 empfohlen. Nimm dein Kind zum Kauf des Fahrradhelms mit. So kann es diesen anprobieren. Nur ein Helm, der wirklich gut sitzt, bietet Schutz bei Unfällen. 

  • Im Kindersitz, Lastenrad und Anhänger: Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag 
  • Am Fahrrad: Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag 
  • Am E-Bike: Helmpflicht bis zum 14. Geburtstag 
  • Am E-Scooter: Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag 

Kinder am Fahrrad

Kinder am Fahrrad Bildnachweis: Sebastian Philipp

 Schritt für Schritt - so lernt das Kind am besten.

Endlich selbst Radfahren

Wo soll ich denn mit dem Kind radeln? 

  1. Für die ersten Radl-Versuche reicht eine glatte Fläche – in einem Park zum Beispiel. Wichtig dabei: Bleib gelassen. Trau deinem Kind etwas zu. Ermutige es und gib ihm Sicherheit. Laufe anfangs nebenher oder halte deine Hand unterstützend am Fahrrad. Bald sind die ersten Meter ganz allein geschafft.
  2. Mit dem ersten Radl und den ersten Versuchen ist der Gehsteig meist die beste Wahl. Jedoch darf dein Kind nur am Gehsteig radeln, wenn das Fahrrad einen kleineren Felgendurchmesser als 30 cm hat. Das gilt unabhängig vom Alter des Kindes.  
  3. Fühlen sich Kinder am Rad sicher, kann es zum Üben in verkehrsberuhigte Zonen oder Radwege im öffentlichen Verkehr gehen. Wichtig: Üben, auf Haltelinien stehen zu bleiben und vor Kreuzungen rechtzeitig langsamer zu werden. 
  4. Seid ihr beide sicher genug beim Radeln, bieten sich gemeinsame Wege an. Beispielsweise in den Kindergarten, die Schule oder zum Einkaufen. 
  5. Wenn ihr nicht auf baulich getrennten Radwegen unterwegs seid, sondern auf der Fahrbahn im Mischverkehr, darfst Du als erwachsene Begleitperson deines Kindes (bis 12 Jahre) immer neben ihm radeln. Das schützt dein Kind: Du kannst mit ihm so viel besser das sichere Verhalten im Verkehr üben. (Die Regel gilt NICHT für Straßen mit Straßenbahnschienen).
  6. Sobald dein Kind alt genug ist (ab 9 Jahren), kann es die freiwillige Radfahrprüfung ablegen. Besteht sie diese, darf es allein mit dem Fahrrad unterwegs sein.
  • Gratis Radfahrtrainings am Wochenende

    Wenn du ein dein Kind mehr Unterstützung braucht, kommt gerne zu unseren gratis Fahrradtrainings auf einem unserer Mobilitätsübungsplätzen.

  • Freiwillige Radfahrprüfung

    Die freiwillige Radfahrprüfung kann ab dem 10. Lebensjahr oder innerhalb des Schulunterrichts in der 4. Klasse Volksschule abgelegt werden.

Kinder am Laufrad

Kinder am Laufrad Bildnachweis: Stephan Doleschal

Es kommt die Zeit, in der das „Eltern-Radtaxi” ausgedient hat. Die Kinder wollen selbstständig unterwegs sein. Das Laufrad bietet die optimale Vorbereitung dafür. Auf diesem trainieren bereits Zwei- bis Dreijährige spielerisch Gleichgewicht und Koordination. Der Übergang auf ein richtiges Fahrrad ist dann einfacher.

Kindersitz am Fahrrad

Kindersitz am Fahrrad Bildnachweis: Stephan Doleschal

Sobald dein Kind sitzen kann, ist ein Kindersitz die einfachste Möglichkeit, gemeinsam mit dem Fahrrad unterwegs zu sein.

Er lässt sich schnell montieren und bei Bedarf ebenso einfach wieder abnehmen.

Für eine sichere Fahrt muss der Kindersitz fest mit dem Fahrradrahmen verbunden sein. Der Sicherheitsgurt muss kindersicher, der Beinschutz höhenverstellbar sein.

Die Rückenlehne sollte den Kopf des Kindes abstützt. Lass dich im Fachhandel beraten, wenn du dir nicht sicher bist, wie der Kindersitz montiert werden soll.

In Österreich dürfen Kindersitze nur hinter der fahrenden Person montiert werden. Sie darf durch den Sitz nicht in ihrer Sicht oder Aufmerksamkeit eingeschränkt sein. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist auf normalen Fahrrädern nicht erlaubt.

Kinder im Lastenrad

Kinder im Lastenrad Bildnachweis: Sebastian Philipp

Mit einem Lastenrad transportierst du nicht nur Einkäufe, sondern auch deine Kinder sicher und bequem. Je nach Modell finden sogar mehrere Kinder Platz.

Für die Kleinsten gibt es passende Halterungen für Babyschalen. Alle Kinder müssen angeschnallt sein und einen Fahrradhelm tragen. Nur Babys in einer Babyschale müssen keinen Helm tragen.

Bei Wind und Wetter gibt es praktische Abdeckungen als Zubehör. Mit E-Antrieb lassen sich auch Steigungen mit voller Beladung meistern. Alle Infos zur richtigen Ausstattung fürs Lastenrad findest du hier.

Kinder im Radanhänger

Kinder im Radanhänger Bildnachweis: OksAks/Shutterstock

Bloß ein Rad, aber zwei Kinder?

Hier hilft ein Radanhänger. Erlaubt sind diese für einachsige Anhänger mit Feststellbremse. Der Anhänger sollte eine Abdeckung haben. Diese schützt vor Regen und starker Sonne. Alle Kinder müssen angeschnallt sein und einen Fahrradhelm tragen. Alle Infos zur richtigen Ausstattung für den Radanhänger findest du hier.

Kontakt

Mobilitätsagentur Wien GmbH 
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
Telefon: +43 (0)1 4000 49900
E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Freitag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr

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