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Fahrradunfall

Was ist bei einem Fahrradunfall zu tun?

Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation. Wenn du weißt, was zu tun ist, kannst du richtig handeln und wichtige Informationen sichern. 

Wenn nur ein Sachschaden entstanden ist 

Sind keine Personen verletzt und alle Unfall-Beteiligten noch vor Ort, muss die Polizei in der Regel nicht verständigt werden. Tauscht eure Kontaktdaten aus und haltet den Unfall möglichst genau fest. 

Wichtig: Wenn du mit dem Fahrrad ein geparktes Fahrzeug beschädigst und den / die Besitzer:in nicht ausfindig machen kannst, musst du die Polizei verständigen. Andernfalls kann dies als Fahrerflucht gewertet werden. Einen Zettel an der Windschutzscheibe hinterlassen reicht nicht aus – kann aber zusätzlich gemacht werden.

Wenn Personen verletzt sind 

  • Alle am Unfall beteiligten müssen sofort stehen bleiben. 
  • Die Unfallstelle muss abgesichert werden. 
  • Erste Hilfe leisten oder Hilfe holen. 
  • Polizei und Rettung verständigen. 
  • Die Unfallbeteiligten tauschen untereinander ihre Kontaktdaten aus und/oder füllen gemeinsam einen Unfallbericht aus (wenn jemand ein Unfallbericht-Formular dabeihat.) 

Unfall dokumentieren 

Eine gute Dokumentation hilft bei der späteren Schadensabwicklung. Notiere oder fotografiere: 

  • Namen und Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten 
  • Namen und Kontaktdaten möglicher Zeug:innen und wenn möglich auch ein Gedächtnisprotokoll der Zeug:innen. 
  • Kennzeichen beteiligter Kraftfahrzeuge 
  • Namen der Haftpflichtversicherungsunternehmen und Versicherungspolizzennummern (sofern man diese bei der Hand hat) 
  • Ort, Zeitpunkt und Ablauf des Unfalls 
  • Sichtbare Schäden an den Fahrzeugen und die Unfallstelle 
  • Wenn möglich: Unfallhergang als Sprachmemo bzw. Audiofile aufnehmen 
  • Wenn vorhanden, füllt gemeinsam einen Unfallbericht aus. 

Versicherung informieren 

Melde den Unfall möglichst rasch, spätestens innerhalb einer Woche, deiner Versicherung. Je nach Situation sind das: 

  • die Haftpflichtversicherung, 
  • die Kaskoversicherung (falls vorhanden) und 
  • die Rechtsschutzversicherung (falls vorhanden). 

Verkehrsunfall am Arbeitsweg

Passiert dein Unfall auf dem Weg zu oder von deiner Arbeit oder bei einem Weg, den du für die Arbeit erledigst, gilt dies als Arbeitsunfall.

Hier gelten besondere Dokumentationspflichten, insbesondere solltest du dabei verletzt worden sein.

Hierzu gehören insbesondere Meldungen an die AUVA, das Arbeitsinspektorat und an deine Krankenkasse.

Kontakt

Mobilitätsagentur Wien GmbH 
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
Telefon: +43 (0)1 4000 49900
E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Freitag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr

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