Mit der richtigen Ausstattung bist du besser sichtbar und sicherer unterwegs.
Ausstattung
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtausstattung
Bildnachweis: Mobilitätsagentur Wien / David Schermann
Vorderlicht & Vorderreflektor
Vorderlicht & Vorderreflektor
Erforderlich ist ein weißes Vorderlicht, das beständig leuchten muss und nicht blinken darf. Beim Vorderlicht ist es wichtig die korrekte Ausrichtung einzustellen, damit sie den Gegenverkehr nicht blendet und man trotzdem gut sichtbar ist. Bei guter Sicht kann auf die Beleuchtung des Fahrrads verzichtet werden.
Bildnachweis: Mobilitätsagentur Wien / David Schermann
Rücklicht & Rückreflektor
Rücklicht & Rückreflektor
Am Fahrrad muss vorne ein weißer und hinten ein roter Reflektor mit einer Größe von mindestens 20 Quadratzentimetern angebracht werden. Die Rück- und Frontstrahler können auch in den Scheinwerfer integriert sein.
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Pedalrückstrahler
Pedalrückstrahler
An den Pedalen müssen nach vorne und hinten gerichtete Reflektoren zu finden sein.
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Bremsen
Bremsen
Zwei voneinander unabhängige, gut funktionierende Bremsen sind für verkehrstaugliche Fahrräder vorgeschrieben.
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Klingel
Klingel
Jedes Fahrrad muss mit einer funktionstüchtigen Klingel oder Hupe ausgestattet sein. Ausgenommen davon sind Rennräder bei Tageslicht und guter Sicht.
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Speichen- oder Reflektorstreifen
Speichen- oder Reflektorstreifen
Gelbe oder weiße Katzenaugen, Reflektorsticks oder im Reifen integrierte Reflektorstreifen sind vorgeschrieben.
Ausstattung für dein Lastenfahrrad oder deinen Fahrradanhänger
Vorder- und Rücklicht
Mehrspurige Fahrräder müssen davon abweichend hinten mit 2 Rücklichtern und 2 Rückstrahlern ausgestattet sein, welche die seitliche Begrenzung des Fahrrads erkennen lassen.
Ladung & Ladungssicherung
Die Ladung ist am Fahrzeug so zu verwahren, dass sein sicherer Betrieb nicht beeinträchtigt, niemand gefährdet, behindert oder belästigt und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Zudem dürfen Gegenstände, die am Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung hindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Radfahrers beeinträchtigen, nicht am Fahrrad mitgeführt werden. Blendende Gegenstände sind auf offenen Fahrzeugen verhüllt zu befördern. Die Ladung darf das Fahrrad überragen. Wenn das hintere Ende das Fahrzeug um mehr als einen Meter überragt, ist es deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen. Im Gegensatz zur Regelung bei Kraftfahrzeugen, darf die Ladung das Fahrrad auch seitlich überragen.
Personentransport
Werden Personen mit dem Fahrrad transportiert, muss der/die Fahrer:in mindestens 16 Jahre alt sein.
- Kinder unter 12 Jahren müssen sowohl beim Radfahren als auch beim Transport auf Fahrrädern und in Fahrradanhängern einen Radhelm tragen.
- Ist die mitgeführte Person jünger als acht Jahre alt, so muss für sie ein eigener, der Größe entsprechender Sitz vorhanden sein. Dieser muss ausgestattet sein mit: Gurtsystem, höhenverstellbarem Beinschutz Vorrichtung, Kopflehne.
Benützung von Radfahranlagen
Mehrspurige Fahrräder und Anhänger mit einer Breite von bis zu 100 cm dürfen Radfahranlagen benützen, müssen aber nicht. Ist das mehrspurige Fahrrad oder der Anhänger breiter, muss man damit auf der Fahrbahn fahren.
Ausstattung für Fahrradanhänger
Auch Anhänger müssen mit den beschriebenen Rückstrahlern nach vorne und nach hinten ausgestattet sein. Auf beiden Seiten ist jeweils ein gelber Rückstrahler mit 20 cm² Mindestgröße anzubringen. Diese können direkt am Anhänger, am Ladegut oder auch an den Laufrädern angebracht sein. Weiters benötigen sie ein vom Fahrrad unabhängiges rotes Rücklicht, das auch blinken darf und am Ladegut befestigt sein kann. Bei Anhängern, die breiter als 60 cm sind, sind jeweils zwei Rücklichter sowie zwei weiße und zwei rote Rückstrahler so anzubringen, dass die Breite des Anhängers erkennbar ist. Bei Personentransport braucht der Anhänger eine mindestens 1,5 Meter hohe, biegsame Fahnenstange mit leuchtfarbener Fahne.
Empfohlene zusätzliche Ausstattung und Versicherungen
Helm
- Das Tragen eines Helmes ist für Erwachsene nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Kinder unter 12 Jahren müssen sowohl beim Radfahren als auch beim Transport auf Fahrrädern und in Fahrradanhängern einen Radhelm tragen. Die Aufsichtsperson hat dafür zu sorgen, dass das Kind den Helm richtig trägt. Dies gilt nicht, wenn der Gebrauch des Helms wegen der körperlichen Beschaffenheit des Kindes nicht möglich ist, etwa bei Babys, deren Kopf noch zu klein für einen Helm ist.
Schloss
Für alle Fahrräder sind gute Bügelschlösser, Faltschlösser oder dicke Kettenschlösser zu empfehlen. Beim Fahrradschloss sollte nicht gespart werden. Das Fahrradschloss sollte immer am Fahrradrahmen angeschlossen werden. Rahmennummer aufschreiben und mit Foto vom Rad aufbewahren. Bei E-Bikes: Akku herausnehmen und nicht am Rad lassen.
Diebstahlversicherung
Es gibt viele Versicherungen, die an unterschiedliche Bedingungen geknüpft sind. Grundsätzlich aber leistet die Diebstahlversicherung Ersatz bei Beschädigung oder Verlust des versicherten Fahrrades (Total- oder Teilverlust) durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub. Bedingung ist meistens, dass das Fahrrad versperrt oder in einem versperrten Raum untergebracht war. Wichtig ist auch, dass du die Rechnung des Fahrrades vorlegen kannst und eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht hast. Wenn nicht anders festgehalten, ist ein Fahrrad nur dann in der Haushaltsversicherung mitversichert, wenn es aus dem versperrten Haus bzw. aus der versperrten Wohnung oder dem Kellerabteil gestohlen wurde.
Haftpflicht-, Unfall- und Freizeitversicherung
Die Haftpflichtversicherung schützt dich im Straßenverkehr, wenn du einen Sach- oder Personenschaden verursachst.
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Fahrradverordnung
Die Fahrradverordnung regelt die Ausrüstung von Fahrrädern, Fahrradanhängern und die von dieser Verordnung vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände.
Kontakt
Mobilitätsagentur Wien GmbH
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
Telefon: +43 (0)1 4000 49900
E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Freitag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr
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