Egal, ob du gerade erst aufs Rad steigst oder täglich durch Wien fährst: Hier findest du die wichtigsten Verkehrsregeln, die richtige Ausstattung und praktische Services. So bist du sicher unterwegs.
Radfahren
Alle wichtigen Infos zum Radfahren in Wien
Grätzlrad für Transporte & Ausflüge
Lastenfahrrad ausleihen
Grätzlrad ist das kostenloses Lastenrad-Sharing der Stadt Wien. Die Räder können ganz unkompliziert online reserviert werden. Es gibt verschiedene Modelle, die meisten mit E-Antrieb. Ausleihen kannst du sie beim jeweiligen Betreibenden. Perfekt für Ausflüge mit Kind oder Hund oder für größere Transporte.
Radfahrtrainings für Kinder
Jedes Wochenende
Gratis Angebot für Kinder zwischen 3 und 12 Jahren. Die Trainings finden jedes Wochenende bis November auf 3 Radübungsplätzen statt. Ausgebildete Trainer:innen unterstützen beim Üben. Es können kostenlos Leihräder und Leihhelme ausgeborgt werden. Einfach ganz ohne Voranmeldung vorbeischauen.
Bildnachweis: Sebastian Philipp
Radeln mit Kindern
Kinder lieben Radfahren - egal ob im Kindersitz, im Lastenrad oder selbst am eigenen Fahrrad. Hier findest du alle Infos zur Helmplicht, Tipps und Regeln mit Kindern im Straßenverkehr.
Bildnachweis: Sebastian Philipp
So wird Radverkehr in Wien geplant
Wien baut das Radwegenetz Schritt für Schritt aus. Erfahre hier welche Projekte in den kommenden Jahren entstehen und wie das Radwegenetz geplant wird.
Baustart für den Ring
Neuer Radweg auf der Althanstraße kommt 2027
Ab 1. Oktober: E-Mopeds auf Radwegen verboten
Verkehrsregeln einfach erklärt
Bei Zebrastreifen, auch Schutzweg genannt, haben Fußgänger:innen Vorrang. Wie gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer:innen haben Zu-Fuß-Gehende auf dem Schutzweg bzw. Zebrastreifen auch gegenüber Radfahrer:innen Vorrang. So müssen Radler:innen Benützer:innen von Schutzwegen, die sich auf dem Schutzweg befinden und solchen, die sich noch nicht darauf befinden, aber ihn erkennbar benützen wollen, das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Dabei muss die Geschwindigkeit so gewählt werden, dass sie ein rechtzeitiges Anhalten ermöglicht.
Falls Fußgänger:innen nachdem sie die Fahrbahn auf einem Schutzweg überquert haben, einen auf dem Gehsteig markierten Radweg queren müssen, haben die Radfahrenden Vorfahrt. Wenn jedoch der Schutzweg über den Radweg weitergeführt wird, haben die Fußgänger:innen Vorrang.
Wer auf der Fahrbahn unterwegs ist, muss es Kindern immer möglich machen, dass diese sicher und unbehindert die Fahrbahn überqueren können. Wenn nötig, muss angehalten werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich Kinder auf einem Schutzweg (Zebrastreifen) befinden oder die Fahrbahn ohne Schutzweg überqueren wollen und ob sie beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt sind. Dieser Vorrang gilt bereits dann, wenn Kinder die Fahrbahn noch gar nicht betreten haben, sondern es bloß erkennbar ist, dass sie diese überqueren wollen. Für Kinder ist in dem Fall gesetzlich keine exakte Altersgrenze definiert.
- Die Verkehrszeichen "Vorrang geben" und "Halt" gelten auch für Radfahrer:innen.
- Auch die Rechtsregel gilt für Radler:innen. Sie besagt an gleichrangigen Kreuzungen (ohne Verkehrszeichen): Wer von rechts kommt, hat Vorrang.
- Die normalen Vorrang-Regeln (Vorrang-Geben, Halt und rechtsvorrang) gelten auch auf Einbahnstraßen, wo das Radfahren gegen die Einbahn erlaubt ist.
- Wenn ein Radweg oder gemischter Geh- und Radweg endet, haben Radfahrer:innen Nachrang gegenüber den Fahrzeugen auf der Fahrbahn. Ausnahme: Wenn der Radweg (innerorts) allerdings parallel in die Fahrbahn einmündet, gilt das Reißverschlusssystem, oder wenn der Radweg durch eine Radfahrerüberfahrt fortgesetzt ist.
- Auf Radfahrerüberfahrten (Blockmarkierung und Verkehrsschild) haben Radfahrer:innen Vorrang. Fahrzeuglenker:innen müssen Radfahrer:innen, die sich auf der Überfahrt befinden oder diese erkennbar benützen wollen, das ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ermöglichen.
- Ausnahme: Straßenbahnen haben trotz Radfahrerüberfahrt Vorrang gegenüber Radfahrer:innen und müssen nicht anhalten.
- Radfahrer:innen dürfen sich Radfahrerüberfahrten nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 10 km/h nähern, außer es fahren aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge.
Für Radfahrer:innen gelten grundsätzlich die gleichen Tempolimits wie für andere Fahrzeuglenker:innen. Bei der Annäherung an ungeregelte Radfahrerüberfahrten gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h, außer es fahren aktuell in unmittelbarer Nähe keine Kraftfahrzeuge.
Der Grünpfeil erlaubt das Abbiegen bzw. Geradeausfahren für Radfahr:innen, auch wenn die Ampel rot ist. Das Verkehrszeichen ist jeweils in der Nähe der roten Ampel angebracht. Der Grünpfeil gibt an, ob ein Abbiegen nach rechts und/oder ein Geradeausfahren bei Rot ermöglicht wird. Auf jedem Fall darf nicht direkt weitergefahren werden, sondern es ist ein Halt vorgeschrieben. Halten heißt, dass das Fahrrad zum Stillstand gebracht werden muss. Achte auf jeden Fall auf Fußgänger:innen. Sie haben weiterhin grün und damit Vorrang vor Radfahrer:innen, die den Grünpfeil an roten Ampeln nutzen. Alle Infos zu den Grünpfeilen findest du hier.
Beim Radfahren ist das Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist verboten.
Es gibt keine Rechtsvorschrift, die das Musikhören über Kopfhörer beim Radfahren verbietet. Hört man über Kopfhörer so laut Musik, dass man seine Umgebung akustisch nicht mehr wahrnehmen kann, kann das Musikhören dennoch gestraft werde. Im Falle eines Unfalls könnte zudem unter Umständen ein Mitverschulden angelastet werden.
Für Radfahrer:innen gilt ein Grenzwert von 0,8 Promille. Ein Alkotest darf nicht verweigert werden.
Auf folgenden Flächen ist das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern nicht erlaubt:
- Auf Gehsteigen und Gehwegen (Ausnahme: Kinder am Kinderfahrrad mit einem Felgendurchmesser des Kinderrads kleiner als zwölf Zoll/30 Zentimeter)
- Auf Autobahnen und Schnellstraßen
- In Fußgängerzonen (außer es ist mit Zusatzschild erlaubt)
- Auf Busfahrstreifen (außer es ist mit Zusatzschild erlaubt)
- Gegen die Einbahnrichtung (außer es ist mit Zusatzschild erlaubt)
- Wenn das Verkehrsschild „Allgemeines Fahrverbot“ oder „Fahrverbot für Fahrräder“ aufgestellt ist.
So parke ich mein Fahrrad richtig
- An allen öffentlichen Radabstellanlagen. Hier findest du alle Radbügel.
- Auf Parkplätzen und markierten Parkspuren, wenn keine besondere örtliche Einschränkung vorliegt.
- Am Fahrbahnrand, wenn ausreichend Fahrstreifen für den Fließverkehr frei bleiben.
- Auf Gehsteigen, sobald diese mehr als 2,5 Meter breit sind und Fußgänger:innen nicht behindert werden.
- An Verkehrszeichen, solange niemand dadurch behindert wird oder Verkehrszeichen oder Markierungen verdeckt werden, der Gehsteig breit genug ist und keine andere Regelung dagegenspricht.
- Am Fahrbahnrand, wenn ausreichend Fahrstreifen für den Fließverkehr frei bleiben.
- Bei Verboten laut Beschilderung oder Bodenmarkierung.
- Im Haltestellenbereich und Bahnhofsbereich, wenn keine Radabstellanlagen vor Ort sind. Das gilt auch für Handläufe und Geländer.
- Vor Hauseinfahrten - hier ist nur Halten erlaubt.
- An Handläufen und Geländern von Treppen und Rampen sowie an den Wegen die dort hinführen.
- Vor / auf Rampen für Barrierefreiheit.
- Auf dem Blindenleitsystem (Blindenleitlinien) oder an Ampelmasten mit Druckknöpfen für Blinde und Menschen mit Sehbehinderung.
Die Kosten und Öffnungszeiten der Radgaragen können variieren. Bitte beachte die aktuellen Details auf den der jeweiligen Betreiber:innen-Webseiten.
- Die Radstation am Hauptbahnhof
- Am Hauptbahnhof 1, 1100 Wien
- Hier alle Details zur Radstation am Hauptbahnhof
- Fahrradgarage Kennedybrücke
- Kennedybrücke, 1140 Wien
- Hier alle Details zur Fahrradgarage Kennedybrücke
- Fahrradgaragen Lina-Loos-Platz
- Fahrradgaragen Lina-Loos-Platz 1 / 2,1220 Wien
- Hier alle Details zu den Fahrradgaragen Lina-Loos-Platz
- Bike & Ride Liesing
- Liesinger Platz 1, 1230 Wien
- Hier alle Details zu Bike & Ride Liesing
"Halte- und Parkverbotszonen ausgenommen Ladetätigkeit" und Ladezonen dürfen mit Lastenfahrrädern für Ladetätigkeiten verwendet werden, wenn es sich dabei um Lastenfahrräder handelt, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bestimmt sind.
Sogenannte „Fahrrad-Wracks“ und Fahrräder, die den Verkehr oder das Gehen behindern, können von der Abschleppgruppe der MA 48 entfernt werden.
- Telefon: 01/76043-48746 (Misttelefon)
- E-Mail: post@ma48.wien.gv.at
- über die Sag’s Wien-App
Widerrechtlich abgestellte E-Scooter melden:
- Telefon: 01/50255
- E-Mail: stadtinformation@post.wien.gv.at
- über die Sag’s Wien-App
Bildnachweis: Sebastian Philipp
Du wünschst dir mehr Parkplätze für dein Fahrrad?
Die Wiener Bezirke sind für die Errichtung von Radständern im öffentlichen Raum zuständig. Wenn zusätzliche Radabstellanlagen gewünscht werden, prüfen die zuständigen Stellen der Stadt Wien, ob und wo diese errichtet werden können. Schicke deinen Wunsch per E-Mail an die MA 28 – Straßenverwaltung und Straßenbau: post@ma28.wien.gv.at
Hol dir die Wiener Radkarte
Die Radkarte zeigt Wiens Radwegenetz auf einen Blick. In der Karte findest du außerdem Radservicestationen, Trinkbrunnen, Fahrradgeschäfte, Grätzlräder und WienMobil Radstationen.
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Aktuelle Umleitungen für den Radverkehr
Informiere dich über aktuelle Sperren und Umleitungen für den Radverkehr.
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Alle Sharing Angebote in Wien
Entdecke alle Anbieter, die Fahrräder, Lastenräder, E-Scooter oder Autos in Wien verleihen.
Kontakt
Mobilitätsagentur Wien GmbH
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
Telefon: +43 (0)1 4000 49900
E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Freitag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr
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