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Ab 1. Oktober: E-Mopeds auf Radwegen verboten

E-Moped fährt auf Radweg Bildnachweis: Stadt Wien/Christiasn Fürthner

Neue österreichweite Regeln für E-Mopeds kommen.

28. September 2026

E-Mopeds dürfen bald nicht mehr auf Radwegen fahren. Bislang galt ein E-Moped mit einer Maximalgeschwindigkeit bis 25 km/h als Fahrrad. Das ist nun vorbei: Ab 1. Oktober 2026 gelten E-Mopeds als Kraftfahrzeuge und müssen somit auf der Fahrbahn fahren. 

Welche einspurigen Fahrzeuge betreffen die neuen Regeln?

  • Rein elektrisch angetriebene, einspurige Mopeds ohne Pedale, aber mit Sitzmöglichkeit
  • Mopeds und Fahrräder mit Pedalen, deren E-Motor ohne Treten aktiviert werden kann (zum Beispiel per Knopf oder Gasgriff)
  • E-Scooter mit Sitzmöglichkeit

E-Mopeds sind dann Kraftfahrzeuge mit folgenden Anforderungen:

  • Führerscheinpflicht (mindestens Moped-Führerschein)
  • Kennzeichenpflicht
  • Helmpflicht
  • Zulassungspflicht (Pickerl)
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Alkoholgrenze ist 0,5 Promille und bei unter 20-Jährigen 0,1 Promille
  • Hinweis: E-Mopeds mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h und einer Nenndauerleistung über 250 Watt galten auch bisher als Kraftfahrzeuge.

Wo dürfen E-Mopeds nicht mehr fahren?

  • Radwege
  • Gemischte Geh- und Radwege
  • Radfahrstreifen
  • Mehrzweckstreifen
  • Fußgängerzonen, in denen Radfahren erlaubt ist
  • Freigegebenes Radfahren gegen die Einbahn
  • Straßen und Wege mit Fahrverbot ausgenommen Fahrräder

Fahrzeuge, die von den neuen Regeln nicht betroffen sind:

  • E-Scooter ohne Sitzmöglichkeit
  • E-Bikes, die nur fahren, wenn die Pedale betätigt werden und sie einen Motor haben, der nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt und eine Nenndauerleistung haben, die 250 Watt nicht überschreitet.
  • Seniorenmobile mit einem Motor, der bis zu einer Geschwindigkeit von 10 km/h unterstützt.
  • Mehrspurige Elektrofahrzeuge mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt, bleiben weiterhin Fahrrädern gleichgestellt. Diese mehrspurigen Modelle – sofern sie nicht breiter als 100 Zentimeter sind – dürfen demnach auch weiterhin auf Radwegen unterwegs sein.

Warum gibt es diese neuen Regeln?

E-Mopeds sind genauso schwer und schnell wie Mopeds mit Verbrennungsmotor. Geschwindigkeit und Gewicht von Fahrzeugen wirken sich auf die Verkehrssicherheit aus. Mit den neuen Regeln werden E-Mopeds jenen mit Verbrennungsmotor gleichgestellt. Das Radfahren und Zu-Fuß-Gehen wird damit angenehmer und sicherer.

Die Mobilitätsagentur hat sich bereits in der Vergangenheit mit konkreten Vorschlägen in die fachliche Diskussion eingebracht.

Kontakt

Mobilitätsagentur Wien GmbH 
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
Telefon: +43 (0)1 4000 49900
E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Freitag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr

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