Barrierefreie Straßen, Gehsteige und Plätze machen Wien für alle Menschen besser nutzbar. Barrierefreiheit bedeutet deshalb mehr als nur einen abgesenkten Gehsteig. Es geht um viele Details im öffentlichen Raum: ausreichend breite Gehwege, gut erreichbare Querungen, tastbare Leitsysteme, akustische Ampelsignale, gut berollbare Oberflächen und geeignete Sitzmöglichkeiten.
Bauliche Barrierefreiheit
Was bedeutet bauliche Barrierefreiheit im Alltag?
Barrierefreiheit im Alltag
Wie barrierefrei eine Stadt ist, zeigt sich oft an kleinen Details.
Bildnachweis: Hilfsgemeinschaft der Blinden Pfluegl
Akustische Ampelanlagen
Akustische Ampelanlagen
An den meisten Ampeln in Wien finden sich orange oder gelbe Kästen. Dabei handelt es sich um akustische Querungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen. Die akustischen Signale helfen dabei, eine Ampel zu finden und zu erkennen, wann die Straße überquert werden kann.
- Auffindungssignal: Ein langsames Ticken hilft dabei, das Anmeldetableau zu finden.
- Freigabesignal: Ein deutlich schnelleres Ticken zeigt an, dass die Straße überquert werden kann.
- Vibrationspfeil: Auf der Unterseite des Anmeldetableaus zeigt ein fühlbarer Pfeil die Richtung der Querung an.
Die Taste am Anmeldetableau macht die Ampel nicht schneller grün. Sie sorgt dafür, dass das akustische Freigabesignal lauter wird. Da die Tasten sehr empfindlich und wartungsintensiv sind, sollten sie nur bei Bedarf gedrückt werden.
Bildnachweis: Sebastian Philipp
Barrierefreie Gehsteigkanten
Barrierefreie Gehsteigkanten
Hohe Gehsteigkanten stellen Personen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen vor große Schwierigkeiten. Deshalb werden bei Neu- und Umbauten von Straßen die Gehsteige an Kreuzungen und Übergängen auf etwa 3 Zentimeter abgesenkt. Dieser Höhenunterschied ist dabei für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen noch mit dem Taststock und den Füßen als Grenze zur Fahrbahn wahrnehmbar. An Kreuzungen und Übergängen, die mit einem Blindenleitsystem ausgestattet sind, ist eine Absenkung des Gehsteiges bis auf knapp 1 Zentimeter über Fahrbahnniveau möglich.
Bildnachweis: ©MA28/Christian Fürthner
Baustellen-Absicherung
Baustellen-Absicherung
Baustellen verändern Wege und Verkehrsführungen. Für Menschen mit Behinderungen können schlecht abgesicherte oder schwer erkennbare Baustellen besonders große Hindernisse darstellen. Deshalb müssen Baustellen im öffentlichen Straßenraum sicher und eindeutig gekennzeichnet sein. Dabei sind die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zu berücksichtigen. Eine gut abgesicherte Baustelle ist damit ein wichtiger Teil der Barrierefreiheit – und sorgt gleichzeitig für mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen.
Bildnachweis: Mobilitätsagentur Wien
Bodenbeläge & Oberflächen
Bodenbeläge & Oberflächen
Ob ein Weg barrierefrei nutzbar ist, hängt auch von seinem Bodenbelag ab. Glatte und möglichst ebene Oberflächen lassen sich mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen leichter befahren. Problematisch können dagegen grobe Pflasterungen, breite Fugen, Schienen, Rillen und Kanten sein. Sie können das Vorankommen erschweren oder sogar gefährlich machen.
Bei Pflasterungen kommt es deshalb besonders auf die Größe der Steine und die Breite der Fugen an. Berollbare Pflasterungen haben möglichst wenige und enge Fugen. Nach einer Studie der MA 28 sollten die Fugen maximal 1 cm breit und die Steine mindestens 19 cm² groß sein. Auch bei Schienen kann die Gestaltung einen Unterschied machen: Wenn Rillenschienen möglichst bündig in den Asphalt eingebaut werden, lassen sich Straßenquerungen leichter bewältigen.
Bildnachweis: Mobilitätsagentur Wien
Gehwege & Gehsteige
Gehwege & Gehsteige
Das Ziel ist ein zusammenhängendes, barrierefreies Fußwegenetz in ganz Wien. Dafür müssen Gehsteige ausreichend breit sein und möglichst durchgehend ohne Hindernisse genutzt werden können. Auch eine abgesenkte Gehsteigkante an Querungsstellen ist essenziell für eine barrierefrei Nutzung.
Als Grundmaß für einen barrierefreien Gehsteig gelten mindestens 2 Meter nutzbare Breite. Zusätzlich ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zur Fahrbahn von 0,5 Metern wichtig, etwa für Verkehrsschilder oder andere Einbauten. Deshalb braucht es in der Praxis häufig Gehsteige mit einer Gesamtbreite von 2,5 Metern oder mehr.
Bildnachweis: Mobilitätsagentur Wien
Sitzgelegenheiten
Sitzgelegenheiten
Wer zu Fuß unterwegs ist, braucht manchmal eine Pause. Das gilt besonders für ältere Menschen und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, aber auch für Kinder. Sitzgelegenheiten machen den öffentlichen Raum aber nicht nur attraktiver – sie ermöglichen vielen Menschen überhaupt erst, längere Wege selbstständig zurückzulegen. Es wird empfohlen, etwa alle 100 bis 300 Meter eine Sitzmöglichkeit anzubieten.
Zudem sollen barrierearme Sitzmöbel etwa 46 bis 48 cm hoch sein und eine Rückenlehne sowie Armlehnen haben. Sie sollen gut erreichbar sein und den Fußverkehr dabei nicht behindern. Auch Tische können barrierefrei gestaltet werden. Sie sollten beispielsweise unterfahrbar sein, damit auch Menschen im Rollstuhl sie gut nutzen können. Farbige Kontraste zwischen Sitzmöbeln, Tischen und dem Boden helfen außerdem Menschen mit Sehbehinderung, Hindernisse besser zu erkennen.
Barrierefreiheit ist gesetzlich vorgeschrieben
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ist seit dem 1.1.2006 in Österreich in Kraft. Es soll verhindern, dass Menschen aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden, und ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
Auch im Bereich der Mobilität spielt das eine wichtige Rolle: Öffentliche Verkehrsmittel, Verkehrsanlagen, öffentliche Plätze und Wege zu Haltestellen müssen barrierefrei gestaltet werden. Bei neuen Bauprojekten und Generalsanierungen müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Bei älteren oder historischen Straßen und Plätzen können hingegen besondere Rahmenbedingungen gelten. Hier spielen unter anderem die bauliche Situation und die wirtschaftliche Zumutbarkeit eine Rolle.
Wichtige ÖNORMEN und EU-Standards
Besonders hervorzuheben bei barrierefreiem Planen und Bauen sind folgende Normen:
- ÖNORM EN17210 „Barrierefreiheit und Nutzung der gebauten Umwelt – Funktionale Anforderungen”
- ÖNORM B1600 „Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen”
- ÖNORM B1601 „Planungsgrundlagen für barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten”
- ÖNORM B1602 „Barrierefreie Bildungseinrichtungen”
- ÖNORM B1603 „Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen”
- ÖNORM V2100 „Taktile Markierungen an Anmeldetableaus für Fußgänger – Technische Hilfen für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderungen
- ÖNORM V2102 „Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen – Taktile Bodeninformationen (TBI)
- ÖNORM V2104 „Absicherung von Baustellen, von Gefahrenbereichen und von Möblierung im öffentlichen Raum – Technische Hilfen für Menschen mit Behinderungen”
Kontakt
Mobilitätsagentur Wien GmbH
Große Sperlgasse 4, 1020 Wien
Telefon: +43 (0)1 4000 49900
E-Mail: office@mobilitaetsagentur.at
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 08.30-12.00 und 13.00-17.00 Uhr; Freitag: 08.30-12.00 und 13.00-15.30 Uhr
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